VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Philippe Jost, nachfolgend PJ genannt, und der Auftraggeberin, welche die Dienste von PJ in Anspruch nimmt. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche, immaterielle und materielle geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von PJ. Die Auftraggeberin akzeptiert die Urheberrechte seitens PJ. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten von PJ vorgelegt wurden, verbleiben sämtliche Rechte der Varianten und Entwürfe vollumfänglich bei PJ. Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.
NUTZUNGSRECHTE
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch die Auftraggeberin auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für eine weitergehende Nutzung ist eine erneute Erlaubnis durch PJ erforderlich.
DATEN UND UNTERLAGEN
PJ bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist PJ von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von PJ und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und unter Kostenfolge weitergegeben.
OFFERTEN
Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Die Offerten von PJ sind unverbindlich, bei einem Mehraufwand wird dieser separat in Rechnung gestellt. Die erstellte Offerte gilt als Richtofferte und ist in der Regel kostenlos. Die Preisbindung der Offerten erlischt, wenn nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen.
ABRECHNUNG VON EINSATZZEITEN
Wenn nicht anders vereinbart, werden Einsatzzeiten wie folgt abgerechnet:
Einsätze bis zu 4 Stunden: Halbtagesansatz;
Einsätze bis zu 8 Stunden: Tagesansatz;
Einsätze über 8 Stunden werden separat und stundenweise in Rechnung gestellt;
Reisezeiten gelten als Einsatzzeiten
PREISGESTALTUNG
PJ ist Mitglied des Verbandes Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF). Die Honorare richten sich nach dessen Leitlinien.
AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung muss schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung des Auftrages durch die Auftraggeberin sind für PJ nur bindend, wenn diese von PJ bestätigt wurden (Auftragserweiterung).
GUT ZUR PRODUKTION
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die ihr vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, das «Gut zur Produktion» schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt PJ keine Haftung.
REFERENZEN
PJ steht das Recht zu, die Arbeiten als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen. PJ darf die Auftraggeberin in schriftlicher oder elektronischer Form als Referenz angeben.
VERRECHNUNG, MEHRWERTSTEUER, AKONTOZAHLUNGEN
Die Offerten sind in der Regel in Schweizer Franken erstellt. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen beanstandet werden, gelten als von der Auftraggeberin genehmigt. Falls der Zeitraum eines Projektes 30 Tage ab Zeitpunkt der Auftragserteilung übersteigt, hat PJ Anspruch auf Akontozahlungen.
AUFTRAGSREDUZIERUNG ODER -ANNULLIERUNG
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat PJ Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat PJ Anspruch auf das volle, vereinbarte Honorar. Zudem hat die Auftraggeberin die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen. Bei kurzfristigen Terminannullierungen von 7 Tagen oder weniger vor Beginn des Einsatzes hat PJ Anspruch auf 50% des für den Einsatz vereinbarten Honorars.
HAFTUNG
Die Haftung seitens PJ ist auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden beschränkt. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Partner:innen von PJ. Bei Ansprüchen gegen PJ seitens Dritter, die der Auftraggeberin ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt die Auftraggeberin im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
MÄNGELRÜGE
Die von PJ erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.
RECHT UND GERICHTSTAND
Die Beziehungen zwischen der Auftraggeberin und PJ unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Allschwil (BL), Schweiz.
Allschwil, 1. Januar 2023